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Eintrittspreise 2025

Bild: Medienstation im Residenzmuseum

Residenzmuseum
10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt

Schatzkammer
10,- Euro regulär · 9,- Euro ermäßigt

Kombikarte
Residenzmuseum + Schatzkammer
15,- Euro regulär · 13,- Euro ermäßigt

Cuvilliés-Theater
(Eingang im Durchgang zwischen Brunnen- und Apothekenhof)
5,- Euro regulär · 4,- Euro ermäßigt

Gesamtkarte
Residenzmuseum + Schatzkammer + Cuvilliés-Theater
20,- Euro regulär · 16,- Euro ermäßigt

Hofgarten + Hofbrunnwerk: Eintritt frei

 

Tickets

Eintrittskarten für die Residenz München erhalten Sie an der Museumskasse der Residenz oder online: Ticketshop

An der Kasse im Cuvilliés-Theater sind Eintrittskarten für das Cuvilliés-Theater und die Gesamtkarte erhältlich.

An beiden Kassen können Sie Ihre Tickets in bar oder mit Karte (EC/ EUROCARD/ MasterCard/ VISA) bezahlen.

Hinweise für Besucher mit Online-Ticket:
Sie können direkt zum Einlass gehen und müssen sich nicht in die Kassenschlange einreihen. Bitte beachten Sie, dass bei ermäßigten Tickets sowie bei Freikarten vor Ort ein entsprechender Nachweis im Original vorgelegt werden muss. Nachträgliche Ermäßigungen können nicht gewährt werden. Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen.

 

Hinweis für Besuchergruppen

Anmeldungen von Gruppen oder Reservierungen sind für die Residenz München nicht erforderlich. Die Maximalgröße von Gruppen ist auf 25 Personen beschränkt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Gruppen über 25 Personen geteilt werden müssen und für jede Teilgruppe eine eigene Reiseleitung zur Verfügung stehen muss.


Freier und ermäßigter Eintritt

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten freien Eintritt.

 

Bild: Sessel

Eltern bzw. erwachsene Aufsichtspersonen tragen die alleinige Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder und Heranwachsende (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und können bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht für das Verhalten der Minderjährigen nach den gesetzlichen Vorgaben ersatzpflichtig sein. Ebenso sind begleitende Lehrkräfte und Gruppenleiter/-innen für das Verhalten von in ihrer Obhut befindlichen Minderjährigen verantwortlich. Kinder unter 14 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt zu den Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung.

Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren von allgemeinbildenden Schulen, beruflichen Schulen, Förderschulen und Schulen für Kranke gemäß Art. 6 Abs. 2 BayEUG erhalten gegen Vorlage des Schülerausweises ebenfalls freien Eintritt.

Schülerinnen und Schülern von Schulen des Zweiten Bildungswegs (Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg) gemäß Art. 6 Abs. 2 Nr. 1e BayEUG sowie von Sprachschulen wird kein freier Eintritt gewährt.

Weitere Informationen zu ermäßigten Eintrittspreisen, Gruppentarifen etc. finden Sie in unseren Allgemeinen Informationen.

Mit den Jahreskarten und Mehrtagestickets der Bayerischen Schlösserverwaltung können Sie über vierzig der schönsten Sehenswürdigkeiten Bayerns besichtigen!


 
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